Typischerweise: aktueller Grundbuchauszug, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und Hausgeldabrechnungen, bei vermieteten Objekten die Mietverträge.
Typischerweise: aktueller Grundbuchauszug, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und Hausgeldabrechnungen, bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Sie müssen nichts davon selbst zusammensuchen – die Beschaffung und Aufbereitung der Unterlagen übernehmen wir als Teil der Vermarktung.
Vollständige Unterlagen sind kein Bürokram, sondern ein Preis- und Zeithebel. Fehlt etwas, springen Käufer oder deren Banken kurz vor dem Notar ab. Das sind die Unterlagen, die Sie typischerweise brauchen.
Für jedes Objekt: aktueller Grundbuchauszug, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, Lageplan und der Energieausweis. Der Energieausweis ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben (Gebäudeenergiegesetz) und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen.
Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, der Wirtschaftsplan und die Hausgeldabrechnungen. Diese Papiere sagen dem Käufer, wie die Eigentümergemeinschaft aufgestellt ist, wie hoch die Rücklage ist und ob Sanierungen anstehen. Sie werden heute genau geprüft.
Bei vermieteten Objekten: die Mietverträge, die aktuelle Miethöhe und die Nebenkostenabrechnungen. Bei Häusern und Grundstücken kommen je nach Fall Baulastenverzeichnis, Bauakte, Angaben zu Erschließung und Altlasten dazu.
Die gute Nachricht: Sie müssen nichts davon selbst zusammensuchen. Die Beschaffung und Aufbereitung der Unterlagen übernehmen wir als Teil der Vermarktung, inklusive der Wege zu Grundbuchamt, Verwaltung und Bauakte. Wir prüfen die Papiere vor dem Verkaufsstart auf Vollständigkeit, damit der Prozess später nicht stockt.
Welche Unterlagen für Ihr Objekt konkret nötig sind, klären wir gleich in der unverbindlichen Ersteinschätzung, dann wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.
Quellen: Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Die ehrliche Antwort für Ihr Objekt
Jede Immobilie ist anders. In einer unverbindlichen, diskreten Ersteinschätzung prüfen wir, was Ihr Objekt erzielen kann und wo wir Potenzial sehen, den Preis zu heben.
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