Beim Verkauf von Wohnimmobilien an private Käufer wird die Provision seit 2020 gesetzlich geteilt – Verkäufer und Käufer tragen je die Hälfte.
Beim Verkauf von Wohnimmobilien an private Käufer wird die Provision seit 2020 gesetzlich geteilt – Verkäufer und Käufer tragen je die Hälfte. Die genauen Konditionen legen wir vor Beginn der Zusammenarbeit transparent fest, ohne versteckte Kosten. Unser Anspruch: Die Vorbereitung und Verhandlung holt ein Vielfaches der Provision im Verkaufspreis heraus.
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an private Käufer ist die Provision seit Ende 2020 gesetzlich geregelt. Beauftragen Sie als Verkäufer den Makler, darf der Käufer höchstens die Hälfte der Provision tragen (§ 656d BGB). In der Praxis läuft das meist auf eine Teilung zur Hälfte hinaus.
Die genaue Höhe ist Verhandlungssache und wird vor Beginn der Zusammenarbeit transparent festgelegt, ohne versteckte Kosten. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst wird der Maklervertrag geschlossen, dann die Konditionen sind klar, dann startet die Vermarktung. So weiß jede Seite von Anfang an, was auf sie zukommt.
Für Sie als Verkäufer ist der entscheidende Punkt nicht die Provision selbst, sondern was sie einbringt. Eine gute Vorbereitung, die richtige Käuferansprache und eine geführte Verhandlung holen in der Regel ein Vielfaches der Provision im Verkaufspreis heraus. Ein um wenige Prozent besser verhandelter Kaufpreis wiegt die Kosten oft mehrfach auf. Genau darauf arbeiten wir hin.
Bei Gewerbeobjekten und Grundstücken gelten andere, frei verhandelbare Regeln, weil die gesetzliche Teilung nur für Wohnimmobilien an Verbraucher greift. Auch hier legen wir die Konditionen vorab offen.
Was für Ihren Fall gilt und was am Ende für Sie herauskommt, rechnen wir Ihnen in der unverbindlichen Ersteinschätzung durch, bevor Sie sich zu etwas verpflichten.
Quellen: § 656d BGB (Verteilung der Maklerkosten)
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung; AdPolis bietet über diese Seite keine Rechtsberatung an. Ihren konkreten Fall klären Sie bitte mit einem Anwalt.
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