Möglicherweise. Ob beim Verkauf Steuer anfällt, hängt vor allem davon ab, wie lange Ihnen die Immobilie gehört und ob Sie darin gewohnt haben. Die folgenden Angaben sind allgemeine Orientierung, kein Steuerrat.
Die zentrale Regel ist die Spekulationsfrist (§ 23 EStG). Verkaufen Sie eine Immobilie aus dem Privatvermögen innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn, kann darauf Einkommensteuer anfallen. Nach Ablauf der zehn Jahre ist der Verkauf steuerfrei. Gerechnet wird von notariellem Kaufvertrag zu notariellem Kaufvertrag, nicht ab Übergabe.
Die wichtigste Ausnahme ist die Eigennutzung. Haben Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt, bleibt der Gewinn steuerfrei, auch vor Ablauf der zehn Jahre. Bei geerbten Objekten zählt der Kaufzeitpunkt des Erblassers, oft ist die Frist dann schon abgelaufen.
Für Sie heißt das: Der richtige Zeitpunkt kann bares Geld sparen. Manchmal lohnt es sich, einen Verkauf um wenige Monate zu verschieben, bis die Frist erfüllt ist. Die genaue steuerliche Bewertung gehört zu Ihrem Steuerberater; unser Beitrag ist der Zeitplan. Wir stimmen den Verkaufsprozess so ab, dass steuerlich relevante Fristen eingehalten werden, in Abstimmung mit Ihrem Berater.
Wie das für Ihr Objekt aussieht, ordnen wir in der unverbindlichen Ersteinschätzung ein, damit Sie den Verkauf steuerlich klug timen können.
Quellen: § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ausdrücklich keine Steuer- oder Rechtsberatung. AdPolis bietet über diese Seite keine Rechtsberatung an. Ihren Fall klären Sie bitte mit einem Steuerberater.
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Jede Immobilie ist anders. In einer unverbindlichen, diskreten Ersteinschätzung prüfen wir, was Ihr Objekt erzielen kann und wo wir Potenzial sehen, den Preis zu heben.
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