Immobilienverkauf

Wohnung verkaufen in Berlin: Was Eigentümer wissen müssen

Der Berliner Wohnungsmarkt ist kleinteilig. Zwei Wohnungen im selben Bezirk können sich im Preis deutlich unterscheiden, je nach Kiez, Straße, Etage und Zustand der Eigentümergemeinschaft. Eine belastbare Grundlage geben die Marktdaten des Gutachterausschusses, der alle notariellen Verkäufe auswertet.

Ein paar Berliner Besonderheiten sollten Sie kennen. In Milieuschutzgebieten (sozialen Erhaltungsgebieten) sind bestimmte Modernisierungen genehmigungspflichtig, der Verkauf einer bestehenden Eigentumswohnung ist davon aber grundsätzlich möglich. Ist Ihre Wohnung vermietet und wurde sie nach dem Einzug des Mieters erst in Wohnungseigentum umgewandelt, hat der Mieter beim Verkauf ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB). Das lässt sich planen, sollte aber früh bedacht werden.

Für den Preis entscheidend sind saubere Unterlagen der Eigentümergemeinschaft: Protokolle, Wirtschaftsplan, Rücklage und geplante Sanierungen. Käufer und Banken prüfen das heute genau. Fehlt etwas, stockt der Verkauf kurz vor dem Notar.

Unser Ansatz für Berlin: den richtigen Käufer für den richtigen Kiez, mit vollständigen Unterlagen und einem Preis, der zum Mikrostandort passt. Gut vorbereitet verkauft sich Ihre Wohnung schneller, und zum besseren Preis.

Was Ihre Wohnung in Ihrer Lage heute erzielt, sagen wir Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung.

Quellen: § 577 BGB (Vorkaufsrecht des Mieters) · Gutachterausschuss Berlin

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung; AdPolis bietet über diese Seite keine Rechtsberatung an. Ihren konkreten Fall klären Sie bitte mit einem Anwalt.

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