Für den Verkauf brauchen Sie in den meisten Fällen kein teures Gutachten. Eine fundierte Maklerbewertung mit Marktdaten und Vergleichspreisen genügt, um den erzielbaren Preis zu bestimmen und die Vermarktung zu starten. Sie ist bei uns Teil der Ersteinschätzung und kostenlos.
Ein förmliches Verkehrswertgutachten ist etwas anderes. Der Verkehrswert ist gesetzlich definiert (§ 194 Baugesetzbuch), das Gutachten folgt einem festen Aufbau nach der Immobilienwertermittlungsverordnung und kostet je nach Objekt einen vierstelligen Betrag. Sie brauchen es dann, wenn eine Behörde oder ein Gericht eine belastbare, unabhängige Zahl verlangt.
Typische Fälle: eine Erbauseinandersetzung mit Streit über den Wert, eine Scheidung, ein Verfahren vor Gericht, die Bewertung fürs Finanzamt oder ein Verkauf aus dem Betreuungs- oder Nachlassvermögen. Hier schützt das Gutachten alle Beteiligten, weil niemand die Zahl anzweifeln kann.
Unsere Empfehlung ist nüchtern: Für den normalen Verkauf reicht die Maklerbewertung. Wo ein Gutachten sinnvoll oder vorgeschrieben ist, sagen wir Ihnen das und vermitteln bei Bedarf einen unabhängigen Sachverständigen. Wir verkaufen Ihnen kein Gutachten, das Sie nicht brauchen.
Was für Ihren Fall passt, klären wir in einer unverbindlichen Ersteinschätzung.
Quellen: § 194 BauGB (Verkehrswert) · ImmoWertV
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Steuerberatung; AdPolis bietet über diese Seite keine Rechtsberatung an. Ihren konkreten Fall klären Sie bitte mit einem Anwalt oder Steuerberater.