Die Spekulationsfrist ist die Zehn-Jahres-Grenze für private Immobilienverkäufe (§ 23 EStG). Verkaufen Sie innerhalb dieser Frist mit Gewinn, kann Einkommensteuer auf den Gewinn anfallen. Danach ist der Verkauf steuerfrei. So weit die Grundregel, hier als allgemeine Orientierung.
Entscheidend ist die Berechnung. Die Frist läuft vom Datum des notariellen Kaufvertrags beim Erwerb bis zum notariellen Kaufvertrag beim Verkauf, nicht ab Übergabe oder Grundbucheintrag. Auf diese beiden Daten kommt es an, sie liegen oft Wochen neben der gefühlten Frist.
Die wichtigste Ausnahme ist die Eigennutzung. Wer die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt hat, verkauft steuerfrei, auch vor Ablauf der zehn Jahre. Schon ein zusammenhängender Zeitraum über den Jahreswechsel kann reichen. Bei vermieteten oder gemischt genutzten Objekten gilt das nur für den selbst genutzten Teil.
Bei geerbten Immobilien wird der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers zugerechnet. War der Kauf durch die verstorbene Person länger als zehn Jahre her, ist die Frist meist schon abgelaufen.
Für den richtigen Verkaufszeitpunkt lohnt der Blick auf beide Notardaten. Wir planen den Ablauf entsprechend, die steuerliche Bewertung übernimmt Ihr Steuerberater.
Den passenden Zeitplan besprechen wir in einer unverbindlichen Ersteinschätzung.
Quellen: § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und keine Steuer- oder Rechtsberatung. AdPolis bietet über diese Seite keine Rechtsberatung an. Ihren Fall klären Sie bitte mit einem Steuerberater.