Ein Mehrfamilienhaus wird über den Ertrag bewertet. Entscheidend sind die Jahresnettomiete, das Verhältnis von Miete zu Kaufpreis, der Zustand und die Mietstruktur. Ein Haus mit stabilem Mietermix und Potenzial bei den Mieten ist für Investoren wertvoller als eines mit Sanierungsstau und auslaufenden Verträgen.
Ein Hebel wird in Berlin aber ausgebremst. Die Aufteilung eines Mietshauses in einzelne Eigentumswohnungen, früher ein klassischer Weg zur Wertsteigerung, ist in Berlin genehmigungspflichtig. Nach der Umwandlungsverordnung auf Basis von § 250 Baugesetzbuch brauchen Gebäude mit mehr als fünf Wohnungen eine Genehmigung für die Umwandlung. Diese Regelung gilt in Berlin bis Ende 2030. Für den Verkauf als Ganzes ändert das nichts, für die Strategie schon.
Genau hier hilft unser Entwickler-Blick. Wir prüfen realistisch, welcher Weg den besten Preis bringt: der Verkauf des Hauses im Ganzen an einen Investor, eine gezielte Aufwertung der Mietstruktur vor dem Verkauf oder, wo zulässig und sinnvoll, andere Optionen. Wir sprechen die passenden Käufer an, in der Regel diskret über unser Netzwerk.
Die genehmigungsrechtlichen Details klären wir mit den zuständigen Stellen, die rechtliche Prüfung im Einzelfall gehört zu Ihrem Anwalt.
Für eine belastbare Einschätzung Ihres Objekts genügt unsere unverbindliche Ersteinschätzung.
Quellen: § 250 BauGB (Umwandlungsverbot) · Umwandlungsverordnung Berlin (Senatsverwaltung)
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung; AdPolis bietet über diese Seite keine Rechtsberatung an. Ihren konkreten Fall klären Sie bitte mit einem Anwalt.