Gehört das Haus beiden Partnern, entscheidet auch bei einer Trennung niemand allein. In der Regel gibt es drei Wege, und welcher passt, hängt von Finanzierung, Kindern und dem Verhältnis der Partner ab.
Erstens der gemeinsame Verkauf: Beide verkaufen, teilen den Erlös und lösen die Finanzierung ab. Das schafft einen klaren Schnitt und ist oft die ruhigste Lösung. Zweitens die Übernahme durch einen Partner, der den anderen auf Basis eines ermittelten Werts auszahlt und die Finanzierung übernimmt, sofern die Bank mitspielt. Drittens, seltener, das gemeinsame Halten und Vermieten für eine Übergangszeit.
Auf einen Punkt achten wir besonders: die Steuer. Zieht ein Partner aus und wird das Haus danach innerhalb der Zehn-Jahres-Frist verkauft, kann für dessen Anteil die Spekulationssteuer greifen, weil die Eigennutzung wegfällt (§ 23 EStG). Das lässt sich durch den richtigen Zeitpunkt oft vermeiden, sollte aber vor dem Auszug geprüft werden. Diese Bewertung gehört zu Ihrem Steuerberater und Anwalt.
Wir liefern den neutralen Wert als gemeinsame Basis, bereiten den Verkauf diskret vor und halten den Prozess sachlich. Gerade in einer angespannten Lage hilft ein neutraler Dritter, der den besten Preis für beide erzielt.
Für eine erste, vertrauliche Einordnung genügt unsere unverbindliche Ersteinschätzung.
Quellen: § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Steuerberatung. AdPolis bietet über diese Seite keine Rechtsberatung an. Familien-, erb- und steuerrechtliche Fragen klären Sie bitte mit einem Anwalt und Steuerberater.