Beim Verkauf ist der Energieausweis Pflicht. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass Sie ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen und dem Käufer bei Vertragsschluss übergeben. Schon in der Anzeige müssen zentrale Kennwerte stehen, etwa der Energiebedarf und die Effizienzklasse. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder.
Es gibt zwei Arten. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den tatsächlichen Verbrauch der letzten Jahre, ist günstiger und für viele Bestandsobjekte zulässig. Der Bedarfsausweis berechnet den energetischen Zustand des Gebäudes technisch und ist bei älteren, unsanierten Häusern mit weniger als fünf Wohnungen oft vorgeschrieben. Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, aber teurer.
Für Käufer ist der Ausweis heute ein echtes Preisargument. Eine gute Effizienzklasse spricht Käufer an, die auf Energiekosten und kommende Sanierungspflichten schauen. Eine schwache Klasse ist kein Ausschluss, will aber sauber eingeordnet werden, sonst rechnen Käufer den Sanierungsaufwand zu hoch an.
Wir kümmern uns im Rahmen der Vermarktung um den passenden Ausweis und ordnen die Werte im Exposé richtig ein. So wird aus einer Pflichtangabe ein Baustein Ihrer Verkaufsstrategie.
Für die nächsten Schritte genügt unsere unverbindliche Ersteinschätzung.
Quellen: Gebäudeenergiegesetz (GEG)
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